» Grundpfandrechtsgläubiger
Der Grundpfandrechtsgläubiger, auch der Darlehensgeber genannt kann in das Grundbuch ein Grundpfandrecht eintragen lassen. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer Baufinanzierung. Dabei hat der Begünstigte des Grundpfandrechtes, sprich der Grundpfandrechtsgläubiger die Möglichkeit, sollte der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden, seine Forderung zu erhalten. Dabei wird das Grundstück samt den darauf befindlichen Gebäuden versteigert. Das Grundpfandrecht dient als Absicherung einer Forderung gegen den Grundstückseigentümer.
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