» Grundpfandrecht

Unter einem Grundpfandrecht ist das Pfandrecht auf ein Grundstück gemeint, welches in der Regel einem Darlehensgeber als Sicherheit gegenüber dem Darlehensneher für ein vergebenes Darlehen dienen soll. Kann beispielsweise der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen was das Darlehen betrifft nachkommen, hat der Darlehensgeber die Möglichkeit über die Forderung des Grundpfandrechtes sein Geld zurückzubekommen. Man unterscheidet drei Arten von Grundpfandrecht. Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld.


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