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Der Begriff Grunderwerbssteuer ist ein relativ häufig verwendeter Begriff im Zusammenhang eines Hauskaufes. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft, ist eine Grunderwerbssteuer fällig. Diese Steuer ist einmalig zu entrichten, wobei sie an das zuständige Finanzamt welches die Grunderwerbssteuer berechnet zu zahlen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Grundstück bereits bebaut ist oder nicht. Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach der Gegenleistung, wie es Fachkreisen genannt wird. Dabei wird sie prozentual vom Kaufpreis berechnet.
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