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Für jedes existierende Grundstück einer Gemeinde oder Stadt wird im Grundbuch ein Grundbuchblatt angelegt. Jedes Grundbuchblatt ist mit einer fortlaufenden Nummer vermerkt. Gesehen nach dem BGB stellt somit jedes Grundbuchblatt das eigentliche Grundbuch des jeweiligen Grundbuches dar. Siehe auch Grundbuch.
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