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Jeder der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, kann sich aus dem Grundbuch, welches eine öffentliche Kartei darstellt, die jedermann zugänglich ist, einen so genannten Grundbuchauszug anfertigen zu lassen. Dieser Auszug wird dann als beglaubigte Kopie der Urkunde angefertigt, auf der die Eintragungen hinterlegt sind. Alle Eintragungen, die für ein Grundstück existieren, kann ein Grundbuchauszug beispielsweise über die Eigentumsverhältnisse oder den Maßangaben als Abschrift überlassen werden. Bei Aushändigung des Grundbuchauszuges ist gleichzeitig auch eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
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