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Jeder Kauf oder Verkauf eines Grundstückes wird in das Grundbuch eingetragen, welches sich im Grundbuchamt befindet. Die Eintragung oder Änderung erfolgt auch im selbigen, welches eine eigene Abteilung im Amtsgericht darstellt. Diese Abteilung beschäftigt sich ausschließlich damit, die rechtlichen Vorgänge der Grundstücke zu bearbeiten. Dort haben Interessenten auch die Möglichkeit, Einsicht in das Grundbuch zu bekommen und gegebenenfalls sich Auszüge daraus anfertigen zu lassen. Alle Daten die im Grundbuch vermerkt sind, stimmen mit den Daten des Katasteramtes überein.
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