» Grundbuch (Aufbau / Gliederung)
Das Grundbuch verfügt als erstes über ein Bestandsverzeichnis, welches alle Grundstücke, deren Größe und Art beschreibt. In der Abteilung 1 sind das Verzeichnis der Eigentümer und die Eigentumsänderungen zu finden. In der Abteilung 2 des Grundbuches findet man duldende Rechte, die auf die Eigentümer und Grundstücke bezogen sind, sowie Vermerke über das Vorkaufsrecht, Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Wohnrechte, ectr. In der Abteilung 3 werden dann alle Grund- und Rentenschulden, entsprechende Veränderungsanzeigen und Hypotheken verzeichnet.
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