|
Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches entweder in schriftlicher oder elektronischer Form geführt wird. Darin sind alle Eigentumsverhältnisse oder etwaige Rechte und Lasten von Grundstücken rechtlich bindend erfasst. Der Käufer einer Immobilie sollte vor dem Kauf das Grundbuch einsehen, um mögliche Überraschungen bezüglich wertmindernder Belastungen zu vermeiden. Durch den Grundbuchzwang unterliegt jedes Grundstück der Pflicht im Grundbuch eingetragen zu sein. Jeder der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, kann die Einsicht in das Grundbuch vornehmen.
|