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Ein Grundbesitzwert ist eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der anfallenden Grunderwerbssteuer und richtet sich in der Regel nach dem Ertragswert eines Hauses oder Immobilie. In sehr wenigen Ausnahmefällen kann sich dieser Grundbesitzwert auch nach einem Sachwert einer Immobilie richten. Der Grundbesitzwert stellt im Wesentlichen eine Grundlage dar, um auch die Erbschaftssteuer ermitteln zu können, die von einem Erben oder einer Erbengemeinschaft an das Finanzamt gezahlt werden muss. Seit 1997 wurde der damalig geltende Einheitswert durch den Grundbesitzwert als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ersetzt.
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