» Grenzattest

Bei der Errichtung eines Hauses hat jeder Bauherr, Bauherrin oder Bauträger sich an vielerlei Vorschriften zu halten. Zum Beispiel kann dies der Grenzabstand sein, welcher durch das Nachbarrechtsgesetz geregelt bzw. vorgegeben ist und somit den Abstand vom Haus zur Grenze des Grundstückes vorgibt und somit regelt. Werden alle Vorgaben beim Bau des Hauses eingehalten, erhält man von dem zuständigen Katasteramt ein so genanntes Grenzattest, welches bescheinigt, dass das Haus in den vorgegebenen Grenzen erbaut wurde. Hierfür wird nach dem Bau in der Regel noch einmal eine Vermessung stattfinden.


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