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Als Gewerbe-Einheiten bezeichnet man Objekte und Immobilien, welche ausschließlich für ein Gewerbe genutzt werden. In der Regel kann man hierfür als Beispiele vor allem Büro- und Geschäftshäuser, Hotels, Restaurants, Lagergebäude und Fabrikgebäude nennen. Dies ändert sich, sobald ein Objekt oder Immobilie auch zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird, sprich vom Eigentümer privat genutzt wird. Somit fällt diese Immobilie dann nicht mehr in den Rahmen der Gewerbe-Einheiten, weil keine ausschließlich gewerbliche Nutzung mehr vorliegt. Vor allem Versicherungstechnisch ist es relevant, wie das Objekt genutzt wird.
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