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Grundsätzlich ist wenn von einem Gesamtschuldner die Rede ist, nicht immer nur eine Person damit gemeint. Als Gesamtschuldner können auch mehrere Personen bezeichnet werden. Als Beispiel gelten in den aller meisten Fällen Ehepaare bei einer Hausfinanzierung als Gesamtschuldner. Dies gibt dem ganzen eine zusätzliche Sicherheit, da nicht nur eine Person, sondern gleich zwei Personen in die Zahlungspflicht genommen werden können. Grundsätzlich gilt aber, dass die Bank eine Leistung nur einmalig verlangen kann und nicht von beiden Gesamtschuldnern gleichzeitig. Gesamtschuldner sind nicht zu verwechseln mit Bürgen, denn dieser kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
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