» Gemeinschaftseigentum

Ist die Rede von einem Gemeinschaftseigentum, ist damit in der Regel eine Immobilie gemeint, die mehrere Eigentümer hat. Zum Beispiel ist von einem Gemeinschaftseigentum die Rede, wenn in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden sind. Hier gehören sämtliche Teile dieser Immobilie zum Gemeinschaftseigentum, welche nicht unter das Sondereigentum fallen. Grundstück, Treppenhaus, Heizungskeller, Waschräume, Fahrradkeller, Dächer, Fenster, Fahrstuhl, und alles was von jedem betreten oder genutzt wird, wird als Gemeinschaftseigentum bezeichnet. Siehe auch Eigentumswohnung.


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