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Ein Grundstück stellt rein rechtlich gesehen einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche dar. Dieser muss im Bestandsverzeichnis eines Grundbuches, sprich Grundbuchblattes gebucht sein. Grundstücke die gekauft oder verkauft werden, wurden zuvor korrekt vermessen, bevor sie dort eingetragen wurden. Im wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Grundstück eine Bodenfläche, die eine wirtschaftliche Einheit bildet. Siehe auch Grundbuch.
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