» Globalbelastung

Spricht man von der Globalbelastung, geht es darum, dass auf mehreren selbständigen Grundstücken ein übergreifendes bzw. ein und selbe Grundpfandrecht lastet. Somit haftet jedes Grundstück einzeln für sich und für den geforderten Gesamtbetrag. Der Gläubiger eines Grundpfandrechtes, das ist in der Regel der Darlehensgeber, hat die Möglichkeit, in einem Sicherungsfall entweder eines der Grundstücke oder eine beliebige Auswahl davon bzw. Teile der Grundstücke zur Tilgung seiner Forderung verwerten. In Form der Globalbelastung hat ein Grundpfandrechtsgläubiger die Möglichkeit, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers seine Forderung zu begleichen.
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