» Freistellungsverpflichtungserklärung

Die Bank sichert eine Eigentumswohnung durch eine Globalgrundschuld ab, wenn der Bau der Wohnung von einem Bauträger übernommen wird. Meistens wird bereits in der Bauphase durch den Bauträger oder einem beauftragten Makler, mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen. Ein Käufer einer Eigentumswohnung ist bereits während der Bauphase dazu verpflichtet, eine erste Zahlung zu leisten, obwohl die Eigentumswohnung noch gar nicht fertiggestellt ist. Damit der Käufer in diesem Falle auch geschützt ist vor eventuellen Schäden, darf der Bauträger nur eine Zahlung verlangen, wenn er eine entsprechende Freistellungsverpflichtungserklärung nachgewiesen werden kann. Die Freistellungserklärung versichert dem Käufer, dass die Eigentumswohnung von der Globalbelastung der Bank freigestellt wird, sobald der volle Kaufpreis entrichtet wurde.


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