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Beim Bau einer Immobilie mit mehreren Eigentumswohnungen durch einen Bauträger, sichert dieses Bauvorhaben in der Regel dessen Bank die Finanzierung mit einer sogenannten Globalgrundschuld ab. Diese Globalgrundschuld umfasst alle entstehenden Eigentumswohnungen. Sehr oft ist es jedoch so, dass einzelne Parteien beziehungsweise Eigentumswohnung bereits während der Bauphase an die Kunden verkauft werden. In der Regel müssen dann die Käufer Regel bereits die ersten Teilzahlungen leisten, bevor das Objekt überhaupt fertig gestellt ist. Als Sicherheit für den Käufer ist in der Makler- und Bauträgerverordnung dieser Vorgang gesetzlich geregelt. Dafür wird eine entsprechende Freistellungserklärung durch die Bank des Bauträgers verlangt, damit der Käufer der jeweiligen Wohnung nach Fertigstellung und Begleichung des vollständigen Kaufpreises freigestellt wird.
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