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» Fortsetzung des Vertrages
In der Regel ist es so, dass zum Kauf einer Immobilie, einen Bauspardarlehen als Baufinanzierung benutzt, was bedeutet, dass die Summe aus dem Bausparvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt. Dieses zur Verfügung stellen wird von den Banken auch Zuteilung genannt. Sollte nun zu diesem vereinbarten Zeitpunkt dieses zustehende Darlehen nicht in Anspruch genommen werden, kann auch eine Fortsetzung des Vertrages vereinbart werden. Der Bausparvertrag wird dann regulär fortgesetzt, wobei der Bausparer zu jedem Zeitpunkt sein früheres Recht aus der früheren nicht genutzten Zuteilung einfordern kann.
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