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Mit dem Ertragswert erhält man eine Grundlage für die Berechnung des Beleihungswertes einer Immobilie. In der Regel bei Mietshäusern. Die Erträge aus Pacht und Miete wird hauptsächlich als Berechnungsgrundlage verwendet, um davon alle notwendigen Bewirtschaftungskosten abziehen zu könne. Ein solches Verfahren wird Ertragswertverfahren genannt, welches im § 15 WertV geregelt ist. Eine andere Bezeichnung dafür lautet sehr oft auch Zukunftserfolgswert. Allerdings wird hier gleichzeitig ein sinnvoller Kalkulationszinssatz ermittelt. Kurz gesagt dient der Ertragswert dazu, den aktuellen Wert einer Immobilie zu ermitteln.
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