|
Die Erbauszahlung stellt eine Ausgleichszahlung dar, die sehr häufig auch als Gleichstellungsgeld bezeichnet wird. Im Falle einer Immobilie, die vererbt wird, ist somit unter Umständen eine Erbauszahlung zu leisten, wenn es einen Miterben gibt. Als Beispiel: Erbt ein Bruder eine Immobilie und der andere Bruder erbt im mit dem gleichen Erbteil, ist keine Erbauszahlung notwendig. Anders ist es, wenn der eine geringer erbt, hat der andere die Pflicht, eine Erbauszahlung abzuführen. In der Regel sind Erbauszahlungen sofort fällig, wobei es unter Umständen nötig ist, ein Darlehen dafür aufzunehmen.
|