» Enthaltener Grundstückswert
Als enthaltener Grundstückswert wird in der Regel der in der Ablösesumme enthaltene Wert des jeweiligen Grundstückes bezeichnet. Dafür muss ein eine Wertermittlung stattfinden, um den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Kostenermittlung feststellen zu können. Meist dann, wenn eine Immobilie beliehen werden muss, wird dieser Wert benötigt, um sich einen Überblick der Sicherheiten verschaffen zu können. Sehr oft spricht man hierbei auch von einer Beleihungswertermittlung.
|