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Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim. Diese Wohnung hat allerdings nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die genaue Definition ergibt sich aus dem §11 des Wohnungsbaugesetzes. Eine Einliegerwohnung muss separat zu vermieten sein, was aber nicht bedeutet, dass diese auch abgeschlossen sein muss. Verfügt die Einliegerwohnung, wie es heutzutage meist der Fall ist, über eine eigene Kochgelegenheit und eigene sanitäre Anlagen und ist zudem noch in sich abgeschlossen, gilt das Haus als Zweifamilienhaus. Bei der Vermietung müssen allerdings die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
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