» Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Im deutschen Einkommensgesetz werden sieben unterschiedliche Arten von Einkünften unterschieden. Dazu gehören auch Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen in erster Linie dadurch, dass ein Objekt nicht selbst genutzt wird, sondern anderen zu deren Nutzung für ein bestimmtes Entgelt, welches Vertraglich festgelegt wird, überlassen wird. Die Einkünfte die sich daraus ergeben sind Einkommenssteuerpflichtig und müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dazu zählen nicht nur die eingenommenen Nettomieten, sondern auch die Nebenkosten, die dadurch entstehen.

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