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Bei einem Einheitswert handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage, die vom Finanzamt für die unterschiedlichsten Abgaben berechnet wird. In diesen Einheitswert fallen Abgaben im Sinne von einer Erbschaft oder Schenkung an, denn hierfür sind bekanntlich Steuern zu bezahlen. Auch bei Bodenwertabgaben, Vermögenssteuer und den Grundsteuern kommt der Einheitswert ins Spiel. Berechnet wird der Einheitswert dabei von den wirtschaftlichen Einheiten die nach den Vorschriften des Steuerwesens gelten. Bei der Festsetzung des Einheitswertes werden zwei Verfahren unterschieden. Das Sachwert- und das Ertragswertverfahren.
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