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Eine Eigentumswohnung stellt ein Wohnungseigentum innerhalb eines Gebäudes dar. Bei dieser speziellen Form des Eigentums handelt es sich um eine Mischform. Der Käufer erwirbt einerseits mit dem Kauf der Eigentumswohnung das Alleineigentum an der Wohnung, was sehr oft auch Sondereigentum genannt wird, andererseits erwirbt er auch ein Gemeinschaftseigentum an dem dazugehörigen Mieteigentumsanteil. Im Klartext bedeutete dies, dass man zwar der Besitzer der Wohnung ist, aber nicht vom Haus. Die jeweiligen Wohnungseigentümer sind Mitglieder einer Gemeinschaft, die nicht nur Rechte besitzen, sondern auch Pflichten, die innerhalb des Wohneigentumsgesetzes geregelt sind.
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