» Eigentümergrundschuld
Die Eigentümergrundschuld ist eine spezielle Form der Grundschuld, die in das Grundbuch eingetragen wird. In diesem speziellen Fall wird die Grundschuld auf den Namen des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes eingetragen. Der Grundstückseigentümer hat insoweit den Vorteil, dass er sich dadurch eine Rangstelle freihält, in der er später eine anzunehmende Hypothek sichern kann. Insbesondere bei einer Eigentümer-Briefgrundschuld steht ein schnelles Sicherungsmittel zur Verfügung. Auch durch eine Schenkung oder Erbschaft kann eine Eigentümergrundschuld entstehen.
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