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Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um eine staatliche Zulage, die den eigen genutzten Wohnungsbau fördern sollte. Seit Anfang 2006 wird die Eigenheimzulage allerdings nicht mehr neu gewährt und wurde ersatzlos gestrichen. Um die Eigenheimzulage erhalten zu können, gab es bestimmte Einkommensgrenzen, die der Antragssteller nicht überschreiten durfte. Diese lagen bei 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro bei Verheirateten. Die Höhe der Eigenheimzulage betrug ein Prozent auf eine maximale Summe (Kaufsumme oder Bausumme des Objektes) von 125.000 Euro, also maximal 1.250 Euro im Jahr und pro Kind kamen zusätzlich noch weitere 800 Euro jährlich hinzu.
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