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Als Eigenheim wird ein Grundstück bezeichnet, auf dem ein Wohngebäude errichtet wurde, welches im Besitz einer natürlichen Person steht. Dabei darf allerdings das Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen beinhalten. Gleichzeitig muss der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen, um das Objekt als Eigenheim bezeichnen zu können. Unterschiedliche Arten von Eigenheimen können sein, Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Bungalows, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Reihenhäuser oder Doppelhäuser. Die Definition Eigenheim kann man auch im Wohnbaugesetz nachlesen. Wohngebäude die nicht selbst bewohnt werden, gelten nicht als Eigenheim, wohl aber als Eigentum.
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