» Disagiorückerstattung

Eine Disagiorückerstattung ist dann der Fall, wenn man als Darlehensneher ein Darlehen mit Disagio vorzeitig zurückzahlen möchte und somit den Vertrag zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vorzeitig beendet. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung muss demnach das noch nicht verbrauchte Disagio beachtet werden. Eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, dass das nicht verbrauchte Disagio beachtet werden muss. Dieser Punkt ist im Darlehensvertrag genauestens geregelt, somit sind beide Parteien auf der sicheren Seite. 

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