» Dingliche Zinsen


Dingliche Zinsen sind hauptsächlich der Bestandteil eines Eintrages einer Grundschuld in das Grundbuch neben dem Grundschuldbetrag. Zinsen und Grundschuldbetrag zusammen ergeben den maximalen Sicherungsrahmen, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Darlehensgeber lassen heutzutage aus Sicherheitsgründen bis zu 20 % dingliche Zinsen in das Grundbuch eintragen. Somit stellt der dingliche Zins die maximale Forderung des Darlehensgebers dar, sollte es zu einer Verwertung kommen.


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