» Dingliche Sicherheiten

Unter dem Begriff dingliche Sicherheiten verbirgt sich schlicht und ergreifend die Sicherheit, die sich auf Sachen erstrecken. Dies kann zum Beispiel ein Grundstück sein oder eine Immobilie, die als Sicherheit bei einem Kredit  angegeben werden kann. Für die Baufinanzierung wird üblicherweise eine Grundschuld als dingliche Sicherheit verwendet. Damit hat die Bank die Sicherheit, im Falle der Zwangsvollstreckung, den finanzierten Betrag auf jeden Fall zurück zu bekommen.

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