» Deckungsprinzip

Das Deckungsprinzip spielt vor allem bei Hypothekenbanken eine sehr große Rolle. Das Deckungsprinzip sieht vor, dass sich die Hypotheken mit den Darlehen decken. Somit dürfen grundsätzlich nur so viele Pfandbriefe herausgegeben werden, wie als Bestand an dinglichen Sicherheiten vorliegen. Was bedeutet, das Hypothekenbanken bis maximal 60 % des ermittelten Beleihungswertes finanzieren, damit im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie, der gesicherte Erlös, den finanzierten Betrag deckt. Deshalb tragen sich Hypothekenbanken auch immer im Grundbuch auf dem ersten Rang ein. Eine zweitrangige Eintragung kommt in solchen Fällen nicht in Frage.


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