» Deckungshypothek

Die von einer Hypothekenbank ausbezahlten Darlehen werden über Pfandbriefausgaben am Kapitalmarkt refinanziert. Im Allgemeinen gelten Pfandbriefe als eine sehr sichere Art der Geldanlage. Pfandbriefe sind dinglich gesichert, was in diesem Zusammenhang so viel bedeutet wie, dass Pfandbriefe mit einem Pfandrecht an einer Immobilie gesichert sind. Dieses Pfandrecht wird auch heute noch als Deckungshypothek bezeichnet. Dabei ist grundsätzlich bei der Ausgabe von Pfandbriefen kein unbegrenzter Umfang möglich, da die Sicherheit der Pfandbriefe jederzeit gewährleistet sein muss. Von einer ordentlichen Deckung spricht man, wenn der gesamte Betrag aus allen Pfandbriefen, sich mit dem Nennwert der Hypothek deckt.

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