» Darlehn

Darlehn stellt die veraltete Schreibweise für Darlehen dar. Die Bedeutung von Darlehn ist die gleiche wie für ein Darlehen. Unter einem Darlehen versteht man einen Vertrag zwischen einen Kreditnehmer und einem Kreditgeber. Dieser schuldrechtliche Vertrag zwischen beiden Parteien ruft beide in die Verpflichtung. Der Kreditgeber hat die Pflicht, dem Kreditnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die vereinbarte Summe zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer hat im Gegenzug die Pflicht, den zur Verfügung gestellten Betrag und die damit verbunden Kosten wie Gebühren und Zinsen, zurück zu zahlen. Die Art der Rückzahlung ist im Darlehensvertrag geregelt und muss auch eingehalten werden.

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