» Darlehenszins

Der Darlehenszins oder auch die Darlehenszinsen werden im Darlehnsvertrag immer in Prozent angegeben. Sie stellen die Vergütung für den Darlehensgeber dar, die er erhält dafür, dass er einem Darlehensnehmer ein Darlehen zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist vertraglich dazu verpflichtet, den Darlehensnennbetrag zuzüglich den Darlehenszinsen zurück zu bezahlen. Der Darlehenszins errechnet sich aus dem Darlehensnennbetrag und wird in den Verträgen meistens Nominalzins genannt. Die Höhe des Zinses ist in der Regel von der Höhe des Darlehens und dem jeweiligen Darlehensgeber abhängig. Der Darlehenszins eignet sich nicht dafür, unterschiedliche Darlehensangebote miteinander zu vergleichen.

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