» Darlehensnominalbetrag

Der Begriff Darlehensnominalbetrag bezeichnet die Summe, für die ein Darlehen beantrag wird. Diese zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbarte Summe wird sehr oft unterschiedliche bezeichnet. Manchmal wird diese Summe auch Darlehensnennbetrag, Nominalschuld oder Nominalbetrag genannt, wobei die Bedeutung bei allen die gleiche ist. In der Regel weicht der Auszahlungsbetrag von der vereinbarten Darlehenssumme ab, was daran liegt, dass die anfallenden Gebühren hier gleich abgezogen werden. Diese Gebühren setzen sich vor allem aus Zinsen und oder Provisionen zusammen, die bei der Aufnahme eines Darlehens entstehen.

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