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Die Summe, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festgelegt wurde, wird als Darlehensnennbetrag bezeichnet. In der Regel weicht aber dieser Betrag vom tatsächlichen Auszahlungsvertrag ab. Das liegt daran, dass zum Darlehensnennbetrag zum Beispiel noch Gebühren hinzu kommen. Diese werden dann vor der Auszahlung abgezogen, wodurch ein kleinerer Auszahlungsbetrag entsteht. Trotzdem muss der gesamte Nennbetrag, der im Darlehensvertrag festgelegt wurde zurückbezahlt werden. Sehr oft wird der Darlehensnennbetrag auch Nominalschuld, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag genannt, die Bedeutung ist aber bei allen Begriffen die gleiche.
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