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Ein Darlehensnehmer ist eine Vertragspartei die bei einem Darlehensvertrag mit einem Darlehensgeber zustande kommt. Der Darlehensnehmer ist die Partei, die um ein Darlehen beim Darlehensgeber bittet, in der Regel ist dies eine Bank oder Kreditinstitut. Wird dem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt, ist dies in der Regel an Konditionen gebunden. Meistens werden die Zinsen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Ein Darlehensnehmer muss mit dem Darlehensvertrag und den dadurch angebotenen Konditionen durch den Darlehensgeber einverstanden sein, damit ein Darlehensvertrag zustande kommen kann. Die Bank prüft in der Regel vor Darlehensgewährung die Bonität des Darlehensnehmers.
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