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Ein Darlehensvertrag kommt nur zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer zustande. Bei diesem Vertrag stellt der Darlehensgeber die Vertragspartei dar, die dem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt, was wiederrum bedeutet, dass dieser entweder eine Geldsumme, oder einen Sachwert für eine bestimmte vertraglich festgelegt Zeit überlässt. Somit befindet sich der Darlehensgeber in der stärkeren Position aus der er natürlich Profit schlagen möchte. Dies gelingt ihm dadurch, dass er für den Zeitraum des Darlehens Zinsen verlangt. Ein Darlehensgeber ist in der Regel ein Kreditinstitut, Bank oder aber auch eine Privatperson.
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