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Bei der Courtage handelt es sich um eine Vermittlungsgebühr, die im Rahmen des Börsenhandels von Wertpapieren anfällt. Die Courtage ist vom Käufer und Verkäufer bestimmter Wertpapiere an den Makler zu zahlen, der diese Wertpapiere dann im Auftrag des jeweiligen Kunden an der Börse handelt. Die Höhe der zu zahlenden Courtage (Maklercourtage) wird in der Regel in Promille auf der Grundlage des Kurswertes der gehandelten Wertpapiere berechnet. An den deutschen Börsen (mit Ausnahme der Börse Frankfurt) ist die Courtage für den Makler beim Handel von Aktien auf 0,06 Prozent des Kurswertes und bei Anleihen auf 0,075 Prozent des Kauf- bzw. Verkaufspreises festgelegt.
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