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Grundsätzlich ist unter dem Begriff Bewirtschaftungskosten, der Teil der finanziellen Kosten zu verstehen, die dafür aufgewendet werden müssen, damit eine Immobilie unterhalten werden kann. Zu den laufenden Betriebskosten gehören zum Beispiel die Heizkosten, die ja nicht unerheblich sind. Des Weiteren zählen darunter die Stromkosten, Verwaltungskosten, Versicherungen und Grundsteuern. Unterschieden wird aber auch zwischen umlagefähigen Bewirtschaftungskosten und nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Besitzer eines Einfamilienhauses betrifft dies nicht, viel eher ist dies für Hausbesitzer interessant, die vermieten. Umlagefähige Bewirtschaftungskosten können nämlich auf den Mieter umgelegt werden. Darunter zählen Straßenreinigungsgebühren und Müllgebühren.
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