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Der Gesetzgeber schreibt für bestimmte Verträge die notarielle Beurkundung vor. Eine Beurkundungspflicht besteht dann, wenn man beispielsweise ein Grundstück kauft. Hierfür muss beim Notar eine Beurkundung erfolgen, dass das Grundstück seinen Eigentümer gewechselt hat. Wird dies nicht gemacht, kann der Vertrag für nichtig erklärt werden. Der Notar verfasst nach den Vorgaben des Verkäufers und Käufers eine Urkunde, die dann beide Parteien unterschreiben müssen. Erst dann ist der Grundstückskaufvertrag rechtsgültig. Mit der Urkunde vom Notar kann man die Beurkundung beweisen, hat somit seine Beurkundungspflicht erfüllt.
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