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Eine Beurkundung wird grundsätzlich von einem Notar durchgeführt. Welche Einzelheiten eine Beurkundung enthalten muss, ist durch das Beurkundungsgesetz ( BeurkG ) klar geregelt. Die Urkunde wird für beide Parteien nach deren Willen vom Notar vorbereitet, gleichzeitig werden diese von der Tragweite der Beurkundung in Kenntnis gesetzt. Nach dem einen Beurkundungstermin vereinbart wurde, müssen zum selbigen beide Parteien erscheinen und sich ausweisen, in der Regel reicht hier ein gültiger Personalausweis. Bei diesem Termin muss der Notar alle einzelnen Teile die Bestandteil der Urkunde sind erklären. Sind die Parteien mit dem Inhalt einverstanden, muss im Beisein des Notares die Urkunde unterzeichnet werden.
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