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Von Kreditinstituten werden für Kredite Bereitstellungszinsen erhoben, vor allem dann, wenn zwischen dem vertraglich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt und dem tatsächlichem Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegt. Die häufigsten Anwendungsgebiete für sind in dieser Form mittel- bis langfristige Bankkredite, vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung. Aber auch bei ganz normalen Verbraucherkrediten sind Bereitstellungszinsen fällig, werden allerdings nicht für die Effektivzinsberechnung als preisbestimmender Faktor verwendet. Sehr oft werden Bereitstellungszinsen auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision genannt.
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