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Die Bank benötigt bei einer Immobilienfinanzierung eine Sicherung gegenüber den Ansprüchen an den Darlehensnehmer. Sehr oft ist es der Fall, dass ein Beleihungsobjekt grundpfandrechtlich belastet wird, was unter Umständen ein bebautes oder unbebautes Grundstück sein kann oder aber auch eine Eigentumswohnung oder Immobilie. Diese Grundschuld, wie die Beleihung auch genannt wird, muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Bevor dies geschieht, muss erst einmal der Wert des Beleihungsobjektes ermittelt werden, denn nach diesem richtet sich die Höhe des zu bekommenden Kredites.
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