Als Beleihungsgrenze versteht man die Grenze eines Beleihungswertes, die prozentual angegeben wird. Somit dürfen Kreditinstitute nur nach geltenden Rechtsvorschriften, Immobilien mit dem vorgeschriebenen Prozentteil eines Beleihungswerts beleihen und so Kredite vergeben. Ein Hypothekendarlehen kann beispielsweise im Grundbuch an erster Stelle eigetragen werden, und somit eine Beleihungsgrenze von 60 % erreichen. Lebensversicherungsunternehmen können in der Regel nur einen Wert von 40 % bis höchstens 50 % einnehmen. Lediglich ein Baudarlehen von einer Bausparkasse, kann laut §7 BSpKG eine Beleihungsgrenze von über 80 % des Beleihungswertes in Anspruch nehmen.