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Unter einer Bedingungsanpassung ist zu verstehen, dass bestehende Bedingungen, die bereits in einem Darlehensvertrag festgehalten wurden neu angepasst werden. Dies kann Aufgrund von Änderungen in der Laufzeit des Darlehens sein, oder auch weil eine Zinssatzänderung vorgenommen wird. Allerdings kann nur bei beiderseitigem Einverständnis zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber eine Bedingungsanpassung erfolgen. Dies bedarf natürlich der Schriftform. Hier muss ebenso wie im Vertrag des Darlehens schon erwähnt noch einmal alles aufgelistet werden. Allen voran natürlich die Änderungen, die durch die Anpassung entstanden sind.
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