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Am 1. Januar 2006 wurden das Baukindergeld und auch die Eigenheimzulage abgeschafft. Bis dahin konnte ein Bauherr diese Förderung vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Baukindergeld wurde nur zusammen mit dem Antrag auf Eigenheimzulage gewährt. Pro Jahr betrug das Baukindergeld 800 Euro für ein Kind und wurde acht Jahre lang ausbezahlt. Jeder, der im Jahr 2005 die Voraussetzungen für den Antrag erfüllte und diesen abgegeben hatte, bekam das Baukindergeld noch in vollem Umfang ausbezahlt. Baukindergeld wurde nur für Kinder bezahlt, die im zugehörigen Haushalt lebten. Gewährt werden konnte das Baukindergeld nur neben dem Fördergrundbetrag, somit konnte man es nicht allein beantragen.
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