» Bauherrenhaftpflichtversicherung
Jeder Bauherr muss grundsätzlich für Schäden an Dritten haften, die durch seinen Bau verursacht werden. Dies gilt auch, wenn der Bauherr die gesamte Erstellung des Hauses auf die jeweiligen Unternehmen und den Architekten übertragen hat. Somit ist er auch dann nicht aus der Sorgfaltspflicht entbunden. Um die Schaden, die auf einer Baustelle entstehen können ausreichend abzudecken, sollte der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt nicht nur entstandenen Schäden ab, sie überprüft auch Forderungen von Dritten, die eventuell an den Bauherren gestellt werden, ob diese überhaupt rechtmäßigen Anspruch haben.
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