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Ein Bauherr oder auch Bauherrin ist die Person, die nach dem Baurecht zu beschreiben, als rechtlicher und wirtschaftlicher Auftraggeber eines Bauvorhabens in Erscheinung tritt. Der Bauherr kann entweder selbst das Bauvorhaben vorbereiten oder von einer anderen Person vorbereiten lassen. Der Bauherr oder die Bauherrin sind dafür Verantwortlich, tragen eine große Verantwortung, wie etwa die Verkehrssicherheit und vor allem die allgemeine Sicherheit auf der Baustelle. Somit übernehmen sie das Bauherrnrisiko, für die Zeit bis das Aus fertig gebaut ist. Dieses Risiko gilt auch, wenn der Bauherr nicht selbst vor Ort ist und deshalb einen Dritten wie zum Beispiel einen Bauleiter oder Architekten damit beauftragt, die Bauleitung zu übernehmen.
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